Der Verteidigungshaushalt

Der Verteidigungshaushalt ist kompliziert: Zwar gibt die Bundesregierung Auskunft über einzelne Posten, einige Themenbereiche wie die Kosten der Auslandseinsätze setzen sich aber aus verschiedensten Kostenstellen zusammen – Gesamtkosten sind nicht direkt ersichtlich. Ein weiteres Problem ist der Sold, den die Bundesregierung in einem einzigen Posten aufzählt, der sich aber natürlich auch thematisch unterteilen lässt: Der Sold der Soldat*innen, die etwa in der Nachwuchswerbung und Öffentlichkeitsarbeit tätig sind (beispielsweise Jugendoffizier*innen), könnte etwa auch unter den Kosten zur Personalwerbung gezählt werden.

Wir bieten an, den eigenen Einkommenssteueranteil am gesamten Verteidigungsetat oder auch nur einzelnen wichtigen Themenbereichen durch eine steuerabzugsfähige Spende für Friedensprojekte auszugleichen. Natürlich kann auch eine freie Spendenhöhe gewählt werden. Wie sich die Kosten der einzelnen Themenbereiche zusammensetzen, darüber informieren wir auf dieser Seite. Für Details empfehlen wir einen Blick in den Haushaltsplan 2022, der hier abrufbar ist (Verteidigungshaushalt im Einzelplan 14 ab Seite 2.155).

Gesamt-Verteidigungsetat 2022 (50,4 Mrd. Euro)

46,9 Milliarden Euro plant die Bundesregierung 2022 für das Militär auszugeben – so steht es im Einzelplan 14 des Bundeshaushalts (Seite 2.155). Das ist eine Steigerung von 58 Prozent im Vergleich zum Jahr 2012. Trotz Klimakrise und Corona-Pandemie plant die Bundesregierung, in diesem Jahr so viel Geld für die Bundeswehr auszugeben wie noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik.

Rüstungsprojekte (9,8 Mrd. Euro)

Dieser Posten umfasst den Kauf neuer Waffen. Darunter sind 2022 u.a. neue Transportflugzeuge vom Typ „A400M“, Schützenpanzer „Puma“, Kampfhubschrauber „Tiger“ und Korvetten der „Klasse 130“. Auch die Kosten der Modernisierung der „Leopard“-Kampfpanzer werden aus diesem Haushaltsposten gedeckt. Zudem sind vorausschauend schon Gelder für den Kauf noch in Entwicklung befindlicher oder noch nicht ausgewählter Waffensysteme eingestellt, wie etwa einer „Eurodrohne“ oder eines neuen schweren Transporthubschraubers. Die detaillierte Aufschlüsselung der Kosten ist hier (Seite 2.204) einzusehen.

Bundeswehr-Auslandseinsätze & NATO (1,4 Mrd. Euro)

Hier handelt es sich um Kapitel 1401 des Verteidigungshaushalts, in dem sich die „Maßnahmen der Bundeswehr im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen“ und die Ausgaben aufgrund von „Verpflichtungen im Rahmen der Mitgliedschaft zur NATO“ befinden. Die Kosten für Auslandseinsätze der Bundeswehr – etwa den in Afghanistan, Mali und vor der Küste Somalias – fallen ebenso in den Posten wie die für Militärbasen im Ausland und die Instandhaltung von Waffen in den Einsatzländern. Die Ausgaben decken ebenfalls den Betrieb der NATO-Kommandostruktur, den Unterhalt der NATO-Luftbetankungs- und AWACS-Flotte sowie des NATO eigenen Pipeline-Systems in Deutschland. Die detaillierte Aufschlüsselung der Kosten ist hier (Seite 2.162) einzusehen.

Wehrforschung (2,2 Mrd. Euro)

Die Bundeswehr rüstet auf: In die Entwicklung neuer Waffen stecken nicht nur Rüstungsfirmen viel Geld, sondern auch der Bund direkt. So umfasst dieser Haushaltsposten neben der Weiterentwicklung des Kampfjets „Eurofighter“ u.a. auch Kosten für die Neuentwicklung eines Mehrzweckkampfflugzeuges (MRCA) und neue Drohnen. Auch zivile Forschungseinrichtungen werden aus dem Posten finanziert. Die detaillierte Aufschlüsselung der Kosten ist hier (Seite 2.195) einzusehen.

„Sondervermögen“ (100 Mrd. Euro)

Am 3. Juni 2022 hat der Bundestag ein 100-Milliarden-Euro-Aufrüstungsprogramm für die Bundeswehr beschlossen. Das Geld soll über fünf Jahre verteilt an die Bundeswehr fließen (20 Mrd. Euro im Jahr). Von dem Geld sollen u.a. F-35-Tarnkappenbomber gekauft und betrieben werden, um die letzten in Rheinland-Pfalz gelagerten US-Atombomben im Ernstfall zum Ziel fliegen zu können – die „nukleare Teilhabe“ soll damit weiter aufrechterhalten werden. Weitere Ausgabenpunkte sind neue U-Boote, bewaffnete Drohnen, Transporthubschrauber und IT für die Cyberkriegsführung. Das Sondervermögen wurde im Grundgesetz verankert und steht daher nicht im Haushaltsplan – es sind zusätzliche Gelder.

Wollen Sie einen ganz speziellen Posten im Verteidigungsetat ausgleichen, der auf unserer Website bisher nicht zur Wahl steht? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail und wir versuchen Ihnen weiterzuhelfen und den Kostenpunkt aus dem Verteidigungsetat zu recherchieren.