Unsere Berechnung

Die Informationen auf dieser Internetseite stellen keine betriebswirtschaftliche, rechtliche oder steuerliche Beratung dar.

An dieser Stelle wollen wir Ihnen kurz und transparent darlegen, wie wir rechnen und welche Annahmen wir dabei treffen.

Welche Daten fragen wir ab

Unser Ziel ist es, ein möglichst ausgewogenes Verhältnis zwischen einfacher Handhabbarkeit und Zuverlässigkeit der Berechnung zu erreichen.

Wir starten mit der Abfrage des monatlichen Nettoeinkommens. Hier haben wir uns bewusst für das Nettoeinkommen entschieden, da nach unserer Erfahrung die meisten Leute am besten wissen, was monatlich auf dem eigenen Konto eingeht, während das Bruttoeinkommen teilweise erst recherchiert werden muss.

Für eine zumindest überschlagsweise korrekte Rechnung ist ferner die Steuerklasse notwendig, weswegen wir diese ebenfalls abfragen. Auf diese Weise können wir auf die Abfrage des Familienstands verzichten. Die Steuerklasse ist zwar nur für die Ermittlung der Lohnsteuer relevant, nicht für die Ermittlung der Einkommensteuer, dennoch aber für eine näherungsweise Berechnung der Einkommensteuer geeignet.

Für die Berechnung der Steuer für Personen im Ruhestand ist das Jahr des Renten- bzw. Pensionsbeginns von Bedeutung und den Betroffenen meistens bekannt, weshalb wir diese Information bei diesen Gruppen ebenfalls abfragen.

Details des Berechnungsablaufs

  1. Mit einer Näherungsrechnung ermitteln wir aus dem monatlichen Nettoeinkommen und der Steuerklasse das resultierende Jahresbruttoeinkommen.
  2. Wir führen auf Basis des Jahresbruttos und der Steuerklasse eine Steuerberechnung durch, sodass wir näherungsweise Ihre Lohnsteuer und Ihren Grenzsteuersatz erhalten. Wir gehen dabei davon aus, dass Ihre Lohnsteuer weitgehend Ihrer Einkommensteuer entspricht. Wir berücksichtigen bei der Steuerberechnung den Arbeitnehmerpauschbetrag, den Sonderausgabenpauschbetrag und die Vorsorgepauschale.
    Wir fragen bewusst nicht nach der Anzahl Ihrer Kinder, nach Ihren Versicherungsbeiträgen, nach Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Übergangsgeld, Elterngeld o.ä., nach Ihrem Arbeitsweg, nach Ihren Reisekosten oder nach sonstigen Werbungskosten, weil diese für Ihre Steuerlast bedeutungslos sind oder von geringer Bedeutung sind oder sie die Datenabfrage so verkomplizieren würden, dass die Eingabe bei uns einer Einkommensteuererklärung gleichkäme und nur unter Einbeziehung vieler Unterlagen möglich wäre.
    Wir nehmen dabei in Kauf, dass unsere Ergebnisse desto weniger aussagekräftig sind, je mehr Besonderheiten die steuerlichen Verhältnisse einer Person haben, wie zum Beispiel hohe Werbungskosten oder Lohnersatzleistungen.
    Wir ignorieren außerdem die Kirchensteuer und den Zuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose.
    Wir fragen nicht nach weiteren Einkunftsarten wie Mieteinkünfte oder Zinsen und Dividenden.
    Bei der Steuerklasse 2 gehen wir von einem Kind aus. Die geringfügige Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende mit weiteren Kindern lassen wir damit außer Acht.
    98 Prozent der Personen, die eine Pension beziehen, sind in der privaten Krankenversicherung. Sie zahlen im Durchschnitt 180,00 Euro im Monat Beitrag, weshalb wir bei unserer Berechnung von diesem Betrag ausgehen.
    Für Arbeitnehmer*innen legen wir den aktuellen durchschnittlichen Krankenversicherungszusatzbeitrag von 1,3 % zugrunde.
    Wir wollen die Eingabe der benötigten Daten aus Gründen der Benutzerfreundlichkeit und Datensparsamkeit bewusst wenig aufwändig wie möglich gestalten. Wir behalten uns aber vor, die Datenabfrage in Updates dieser Seite auszuweiten, um auch in komplexeren Fällen genaue Berechnungen liefern zu können.
  3. Wir berechnen Ihre Einkommensteuer in Euro, die auf den gesamten Bundeshaushalt entfallen. (Aktuell entfallen 42,5 % der Einkommensteuer auf den Bund und der Anteil der Lohnsteuer an den Gesamteinnahmen des Bundeshaushalts beträgt ca. 32,4 %).
  4. Basierend auf dem relativen Anteil des Bundeshaushalts für Verteidigung berechnen wir Ihren Einkommensteueranteil für diesen Posten.
  5. Diesen Einkommensteueranteil dividieren wir durch Ihren individuellen Grenzsteuersatz (siehe auch unter 6.), um zu berechnen, mit welcher Spende Sie theoretisch Ihren gesamten Anteil am Verteidigungshaushalt kompensieren können.
  6. Wenn sich Ihre steuerlichen Verhältnisse gegenüber dem Vorjahr voraussichtlich nicht ändern werden, dann können Sie auch das Steuerprogramm, mit dem Sie Ihre Steuererklärung für das Vorjahr erstellen, für eine Näherungsrechnung zu Rate ziehen. Geben Sie einfach eine weitere Spende ein und schauen Sie, um wie viel sich Ihre Steuer – Einkommensteuer samt Zuschlagsteuern wie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer – vermindert.
    Ebenso können Sie Ihren Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein nach Ihrem Grenzsteuersatz fragen. Das ist der Steuersatz, der auf jeden zusätzlichen Euro entfällt, den Sie verdienen. Wenn Sie 100 Euro mehr zu versteuerndes Einkommen haben und deswegen 20 Euro mehr Steuern zahlen, dann haben Sie einen Grenzsteuersatz von 20 %.
    Das Gleiche gilt, wenn Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen um 100 Euro vermindern. Wenn Sie dann 20 Euro weniger Einkommensteuer zahlen, dann haben Sie ebenfalls einen Grenzsteuersatz von 20 %. Und die 20 Euro sind gleichzeitig der Steuerbetrag, den Sie dem Staat entziehen.

Technik und Datenschutz

Vertraulichkeit und Datenschutz haben bei uns einen sehr hohen Stellenwert. Technisch gesehen erfolgt die Berechnung daher ausschließlich über JavaScript in Ihrem Browser auf Ihrem Computer. Eine Übertragung Ihres Einkommens und der Steuerklasse auf unsere Server findet nicht statt.

Anteile Bundeshaushalte für bestimmte Unterpunkte/Projekte erklären

Berechnung der konkreten Themenbereiche des Verteidigungshaushalts